Disponentin blickt auf die Fahrtroute im Landkreis Gifhorn

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Landkreis Gifhorn

Wir sorgen für sichere, barrierefreie und zuverlässige Mobilität – seit vielen Jahren Partner des Landkreises Gifhorn.

Wir führen im Auftrag des Landkreises Gifhorn den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung durch. Das Angebot richtet sich an Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Ziel ist es, soziale Teilhabe und Mobilität zu ermöglichen – sicher, komfortabel und zuverlässig.

Wer kann den Fahrdienst nutzen?

Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Landkreis Gifhorn richtet sich an Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
Voraussetzungen

• Hauptwohnsitz im Landkreis Gifhorn
• Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises
• Merkzeichen G + GdB ≥ 80, Merkzeichen aG + GdB ≥ 50 oder Merkzeichen G, H, B + GdB = 100

• Wenn Merkzeichen B eingetragen ist, darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren
• Ohne Merkzeichen B ist die Mitfahrt als Selbstzahler:in möglich

• Nachweis über Wohnsitz, Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest (max. 6 Monate alt) erforderlich
• Berechtigung muss regelmäßig erneuert werden

Diese Fahrten sind über den Fahrdienst möglich:

• Besuche bei Verwandten und Freund:innen
• Teilnahme an kulturellen, politischen oder geselligen Veranstaltungen
• Freizeit- und Sportaktivitäten
• Einkäufe und persönliche Erledigungen
• Fahrten im Zusammenhang mit ehrenamtlichem Engagement

Ausgeschlossen sind Fahrten, die nicht der sozialen Teilhabe dienen, z. B.:

• Arzt-, Therapie- oder Behandlungsfahrten
• Fahrten zu oder von Schulen und Arbeitsstätten
• Fahrten zu stationären oder teilstationären Einrichtungen (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderung)

Fahrender vom Fahrdienst Regenbogen sitzt am Lenkrad und lächelt
Gruppenfoto vor einem Transporter auf dem Gelände im Heinenkamp Wolfsburg

Wie oft und wann kann der Fahrdienst genutzt werden?

Sie können bis zu 76 Fahrten pro Jahr (Hin- und Rückfahrten) in Anspruch nehmen.

Der Fahrdienst steht Ihnen an nahezu jedem Tag des Jahres zur Verfügung.
Damit soll Menschen mit Behinderung eine verlässliche und flexible Mobilität ermöglicht werden – sowohl für regelmäßige Fahrten als auch für besondere Anlässe.

Sonderregelung:

Für Personen mit ehrenamtlicher oder politischer Tätigkeit sind zusätzliche Fahrten möglich.

So läuft eine Fahrt im Landkreis Gifhorn ab

Damit jede Fahrt reibungslos funktioniert, folgt die Durchführung einem einfachen Ablauf. Von der Anmeldung bis zur sicheren Ankunft begleiten wir Sie zuverlässig – Schritt für Schritt. Abhol- und Zielorte müssen öffentlich erreichbar sein (z. B. Hauseingang, Einrichtung, Veranstaltungsgelände). Eine Abholung innerhalb von Gebäuden oder Grundstücken ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Zahlungsarten

Die Bezahlung kann bar oder nach Vereinbarung erfolgen.

Keine Vergünstigungen

Ermäßigungen oder Rabatte – z. B. durch Ausweise, Abos oder andere Nachweise – können nicht angerechnet werden.

Transparente Abrechnung

Der Eigenanteil wird vom Fahrdienst direkt erhoben. Alle Fahrten werden nachvollziehbar dokumentiert und korrekt abgerechnet.

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