Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Landkreis Gifhorn
Wir sorgen für sichere, barrierefreie und zuverlässige Mobilität – seit vielen Jahren Partner des Landkreises Gifhorn.
Wer kann den Fahrdienst nutzen?
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz im Landkreis Gifhorn
• Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises
• Merkzeichen G + GdB ≥ 80, Merkzeichen aG + GdB ≥ 50 oder Merkzeichen G, H, B + GdB = 100
Begleitpersonen
• Wenn Merkzeichen B eingetragen ist, darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren
• Ohne Merkzeichen B ist die Mitfahrt als Selbstzahler:in möglich
Nachweis & Gültigkeit
• Nachweis über Wohnsitz, Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest (max. 6 Monate alt) erforderlich
• Berechtigung muss regelmäßig erneuert werden
Fahrtanlässe
Diese Fahrten sind über den Fahrdienst möglich:
• Besuche bei Verwandten und Freund:innen
• Teilnahme an kulturellen, politischen oder geselligen Veranstaltungen
• Freizeit- und Sportaktivitäten
• Einkäufe und persönliche Erledigungen
• Fahrten im Zusammenhang mit ehrenamtlichem Engagement
Ausgeschlossene Fahrten
Ausgeschlossen sind Fahrten, die nicht der sozialen Teilhabe dienen, z. B.:
• Arzt-, Therapie- oder Behandlungsfahrten
• Fahrten zu oder von Schulen und Arbeitsstätten
• Fahrten zu stationären oder teilstationären Einrichtungen (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
Wie oft und wann kann der Fahrdienst genutzt werden?
Sie können bis zu 76 Fahrten pro Jahr (Hin- und Rückfahrten) in Anspruch nehmen.
Der Fahrdienst steht Ihnen an nahezu jedem Tag des Jahres zur Verfügung.
Damit soll Menschen mit Behinderung eine verlässliche und flexible Mobilität ermöglicht werden – sowohl für regelmäßige Fahrten als auch für besondere Anlässe.
Sonderregelung:
Für Personen mit ehrenamtlicher oder politischer Tätigkeit sind zusätzliche Fahrten möglich.
- 52 Fahrten im Landkreis Gifhorn
- 24 Fahrten innerhalb oder außerhalb des Kreisgebietes
- Fahrzeiten: täglich von 6:00 Uhr (früheste Abfahrt) bis 00:30 Uhr (späteste Abfahrt)
So läuft eine Fahrt im Landkreis Gifhorn ab
Damit jede Fahrt reibungslos funktioniert, folgt die Durchführung einem einfachen Ablauf. Von der Anmeldung bis zur sicheren Ankunft begleiten wir Sie zuverlässig – Schritt für Schritt. Abhol- und Zielorte müssen öffentlich erreichbar sein (z. B. Hauseingang, Einrichtung, Veranstaltungsgelände). Eine Abholung innerhalb von Gebäuden oder Grundstücken ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
- Fahrt anmelden: Melden Sie Ihre gewünschte Fahrt telefonisch, per E-Mail oder unten stehendes Kontaktformular an – möglichst bis zu drei Tage im voraus.
- Bestätigung erhalten: Sie bekommen eine Rückmeldung durch die Disposition mit den genauen Abholzeiten und Details zur Fahrt.
- Abholung: Unser Fahrpersonal holt Sie am Bordstein vor Ihrer Wohnadresse ab. Ein barrierefreier Einstieg ist selbstverständlich.
- Fahrt genießen: Lehnen Sie sich entspannt zurück – unsere Fahrzeuge sind speziell ausgestattet, um Ihnen oder Ihrem Kind eine sichere und angenehme Fahrt zu ermöglichen.
- Rückfahrt: Wenn Sie eine Rückfahrt wünschen, kann diese direkt mitgebucht oder individuell vereinbart werden.